Landgericht Dortmund prüft Schadensersatzansprüche pakistanischer Brandopfer
Wirtschaftsrecht | Der Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi im September 2012 wird nun offensichtlich doch von juristischer Seite untersucht. Das Landgericht Dortmund bestätigte am Dienstag die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Kläger. Es handelt sich dabei um drei Angehörige sowie einen Überlebenden aus Pakistan. Durch den Brand fanden mehr als 250 Menschen den Tod. Das Textilunternehmen KiK, in dessen Auftrag in der Textilfabrik hauptsächlich produziert wurde, leistete in Folge des Brandes eine Soforthilfe. Die Kläger machen vor dem Landgericht nun jeweils einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 30.000 Euro geltend. Ihrer Ansicht nach treffe KiK eine Mitverantwortung für die mangelhaften Brandabwehrmaßnahmen in der Fabrik. Das Textilunternehmen negiert eine Verantwortung nach der deutschen und pakistanischen Rechtslage und gehe von einem Brandanschlag aus. Eine juristische Aufarbeitung sei allerdings begrüßenswert. Das Landgericht intendiere nun, ein Sachverständigengutachten einzuholen und sodann eine mündliche Verhandlung anzusetzen.
Informationsquelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung online, 30.08.2016

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