Wettbewerbswidrig – Bußgeld für Schilderpräger
Wetttbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt teilte am 23.12.2019 mit, dass Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen € gegen gegen die Unternehmen für Kfz Schilderprägung, Christoph Kroschke GmbH, die EHA Autoschilderung GmbH, die Astorga Fritz Lange GmbH & Co. Schilder und Stempelfabriken KG und die Tönjes Holding AG, sowie gegen fünf persönliche Betroffene wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von geprägten Kfz Kennzeichen an Endkunden in Deutschland verhängt wurde.
Hierzu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 haben Vertreter führender Schilderpräger- Unternehmen den Wettbewerb auf den lokalen Märkten für den Verkauf von geprägten Kfz Kennzeichen beschränkt. Die Unternehmen haben sich über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht und auf verschiedene Weise miteinander kooperiert. Hervorzuheben sind hierbei sogenannte Kostenstellenvereinbarungen, mittels derer die Unternehmen untereinander abgesprochen haben, wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten. Für die so bestimmte Prägestelle wurden anschließend Erträge, Kosten und Gewinnevergemeinschaftet, um dadurch das unternehmerische und wettbewerbliche Risiko auszuschließen.“
Bei einer Kfz Zulassung müssen Endverbraucher das Kfz Kennzeichen bei einem Schilder präge anfertigen lassen. Das gesamte Marktvolumen von geprägten Kfz Kennzeichen umfasst rund 25 Millionen Kfz Kennzeichen jährlich. Der Preis für den Endverbraucher lag im Tatzeitraum bei ca. 20-30 € pro Kennzeichen- Paar.
Mehr Informationen zur Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 23.12.2019 erfahren Sie hier.