Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft
Pressemitteilung vom 18.07.2019 | Bundeskartellamt
Wettbewerbsrecht | Die europäische Kommission hat mit den Wettbewerbsbehörden der G7 -Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA) hatte am 18. Juli 2019 eine gemeinsame Erklärung zum Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft vorgelegt.
Sie wurde im Rahmen des Treffens der Finanzminister der G7-Staaten vom 17. bis 18. Juli im französischen Chantilly vorgestellt.
Nach Auskunft des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Herrn Andreas Mundt, agieren viele Internetkonzerne global. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass sich Politik und Wirtschaftsbehörden auf internationaler Ebene austauschen, um kohärente Rahmenbedingungen, speziell für die digitale Wirtschaft, herzustellen.
Die gemeinsame Erklärung wurde anhand von vier Kernideen skizziert:
– Wettbewerbliche Märkte sind zentraler Treiber für gut funktionierende Volkswirtschaften, und die positiven Potenziale der digitalen Wirtschaft können am besten erreicht werden, wenn digitale Märkte wettbewerblich organisiert bleiben. Entsprechend wird eine klare Wettbewerbsrechtsdurchsetzung weiterhin eine entscheidende Rolle dabei spielen, das Vertrauen in die digitalen Märkte zu sichern und gleichzeitig gewährleisten, dass die digitale Wirtschaft weiterhin zu wirtschaftlicher Dynamik, wirtschaftlichen Märkten, Vorteilen für die Verbraucher und Innovationsanreizen beiträgt.
– Das Wettbewerbsrecht ist flexibel und den sich in der digitalen ärastellenden Herausforderungen gewachsen. Dennoch ist es notwendig, dass sich die Wettbewerbsbehörden kontinuierlich fort entwickeln. Die innere Fall Praxis illustriert, dass das Wettbewerbsrecht den Wettbewerbsbehörden grundsätzlich ein Instrumentarium und die Flexibilität einräumt, um Wettbewerbs beschränkenden Verhaltensweisen in der digitalen Wirtschaft zu begegnen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Wettbewerbsbehörden über Instrumente und Mittel verfügen, um ihr Wissen um neue Geschäftsmodelle und deren Einfluss auf den Wettbewerb weiter zu vertiefen.
– Gesetzliche Bestimmungen können auch wettbewerbsschädigend wirken, etwa durch eine damit verbundene Erhöhung von Markteintrittsbarrieren oder die Stärkung etablierter Unternehmen deshalb wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass die Gesetzgeber geplant um bereits existierender Regeln und Gesetze daraufhin prüfen sollten, dass sie den Wettbewerb in digitalen Märkten unnötig einschränken. Außerdem wird darauf verwiesen, dass es für die Förderung behördlicher digitaler Märkte hilfreich sein kann, dass Wissen von Wettbewerbsbehörden übergreifend weiter zu verbreiten.
– Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der digitalen Wirtschaft ist es wichtig verstärkte internationale Zusammenarbeit und Konvergenz in der Anwendung des Wettbewerbsrechts zu fördern. Darüber hinaus trägt internationale Zusammenarbeit zu einer kohärenten Wettbewerbslandschaft bei, auch im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Die komplette Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 18. Juli 2019 finden Sie hier.