Vonovia und Deutsche Wohnen fusionieren
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt gab am 28.06.2021 nach umfassender Prüfung die Übernahme der Deutsche Wohnen AG durch den Wohnkonzern Vonovia frei. Das Immobilienportfolio der Vonovia umfasste bis Ende März 354.000 eigene Wohneinheiten, das der Deutsche Wohnen rund 155.00 Wohnungen. Das Vorhaben betrifft damit bundesweit zahlreiche lokale oder regionale Märkte für die Vermietung von Wohnimmobilien, weshalb zunächst wettbewerbsrechtliche Bedenken aufkamen.
Wie der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, nun bekannt gab rechtfertigen die gemeinsamen Marktanteile jedoch keine wettbewerbsrechtliche Untersagung der Übernahme. Dem Bundeskartellamt sei bewusst, wie angespannt der Wohnungsmarkt in Berlin und vielen anderen Großstädten ist. Deshalb wurden verschiedene regionale Wohnungsmärkte besonders eingehend geprüft. Dabei wurde aus folgendem Grund insbesondere ein Augenmerk auf 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen mit normaler Ausstattung und einer Nettokaltmiete bis 7 Euro pro Quadratmeter gelegt: beide Unternehmen haben in genau diesem Segment verhältnismäßig viele Wohnungen im Portfolio. Es wurden vertiefte Ermittlungen des Bundeskartellamtes in den Wohnungsmärkten der Städte Berlin, Dresden, Mainz, Wiesbaden, Puchheit und der Gemeinde Wustermark durchgeführt, denn nur dort kamen gemeinsam Marktanteile von über 10% überhaupt in Betracht.
Die Ermittlungen ergaben, dass in Berlin der gemeinsame Marktanteil deutlich unter, in Dresden knapp über 20 Prozent liegt. In weiteren Städten, sowie anderen Marktsegmenten sind die gemeinsamen Marktanteile durchweg niedriger.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes sind erhebliche Beeinträchtigungen weder auf lokaler, noch auf regionaler Ebene durch den Zusammenschluss zu erwarten. Das sei aufgrund der, trotz vorhandener großen Wohnungsbaugesellschaften, zersplitterten Anbieterstruktur von Mietwohnungen der Fall. Auf relevanten Märkten gibt es zahlreiche Anbieter von Mietwohnungen unterschiedlichster Art, durch die der Verhaltensspielraum des Unternehmens Vonovia auch weiterhin begrenzt bleibe.
Informationsquelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.06.2021