Wettbewerbsrecht
Verstöße bei Vergleichsportalen?
Das Bundeskartellamt untersuchte zahlreiche Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen wie Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen aufgrund des Verdachts auf Verbrauchsrechtsverstöße. Nach dem sich einige Punkte erhärtet haben, erhalten nun die betroffenen Unternehmen Gelegenheit zu den veröffentlichten Konsultationspapierstellung zu nehmen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte in dieser Sache: „Internet Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und etwas seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtiger Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 % der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.“
Ein Großteil der Vergleichsportale liefern seriöse Informationen, die dem Verbraucher die Bestellentscheidungen erleichtern. Allerdings gibt es nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können, wie zum Beispiel:
- In einigen Branchen haben Vergleichsportale eine zu geringe Marktabdeckung. Sie stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 % der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
- Einige Vergleichsportale setzen Hinweise auf vermeintliche Exklusiveangebote und auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten.
- Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellt Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
- Auffallend ist auffallend, dass zahlreiche Portale keine eigenständige Vergleiche erstellen, sondern lediglich auf die Datensätze und / oder Tarifrechner anderer Portale zugreifen
Leider werden die Verbraucher über diese Praktiken der Vergleichsportale häufig nicht angemessen informiert. Sollte dies jedoch der Fall sein, kann eine unzulässige Irreführung bzw. eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12.12.2018