Übernahme von Handelshof durch EDEKA genehmigt
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Handelshof-Gruppe durch EDEKA genehmigt. Im Rahmen der Fusion erwirbt EDEKA 100 Prozent der Kommandit-Anteile sowie die alleinige Kontrolle an der Handelshof-Gruppe.
Das Bundeskartellamt konnte die Prüfung durch Befragung zahlreicher Wettbewerber sowie Kunden innerhalb der einmonatigen ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens abschließen. Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, konnte dabei in keinem der regionalen Großhandelsmärkte für Lebensmittel ein wettbewerbliches Problem durch den Zusammenschluss festgestellt werden. Durch die Aufnahme der Handelshof-Gruppe entstehe bei EDEKA zudem nur ein Zuwachs von 0,5 Prozent am bundesweiten Beschaffungsvolumen, woraus sich keine wettbewerbliche Ausprägung ergebe.
Der Lebensmittelgroßhandel umfasst neben dem Absatz von Lebensmitteln, Waren des sogenannten Non-Food-I Bereichs (z.B. Drogerieartikel) und ergänzende Sortimente aus dem Non-Food Bereich an gewerbliche Kunden. Die Handelshof-Gruppe erzielte dabei im Jahr 2018 einen Umsatz von 640 Millionen, EDEKA insgesamt 53,7 Milliarden Euro. Auch wenn EDEKA und Handelshof in einigen Regionalmärkten Marktanteile von 30-35 Prozent erreichen und damit eindeutig die stärksten Anbieter sind, bleiben sie im bundesweiten Vergleich hinter anderen Wettbewerbern wie Metro und Transgourmet zurück.
Nach sorgfältiger Prüfung des Bundeskartellamts, die insbesondere das mit der Übernahme verbundene wachsende Einkaufsvolumen in den Blick genommen hat, sprechen trotz der bereits starken Marktposition von EDEKA daher keine wettbewerbsrechtlichen Gründe gegen einen Zusammenschluss.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 01.07.2019