Stärkung des Verbraucherschutzes
Wettbewerbsrecht | Verbraucher und Verbraucherinnen sollen zukünftig besser vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Bereich digitaler Geschäftsmodelle geschützt werden. Dazu liegt seit dem 04. November 2020 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz vor. Dieser dient zuvorderst der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG des europäischen Parlaments. Durch Änderungen erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen einen Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen gegen die verbraucherschützenden Regelungen des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Außerdem wird auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/2161 eine Öffnungsklausel, welche Regelungen zur Verschärfung für die für Verkaufsfahrten geltenden Regelungen über Wanderlager, in das Gesetz eingebracht. Weiterhin wird der Anwendungsbereich des UWG durch den Entwurf klarer umrissen, insbesondere die Abgrenzung zwischen kommerzieller Kommunikation im Internet und privater Meinungsäußerung. Insgesamt soll vor allem der Verbraucherschutz gestärkt und die wirksamere Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht werden.
Der Deutsche Anwaltsverein begrüßt die Änderungen des Referentenentwurfs überwiegend, insbesondere auch die die Erfassung der durch die neuen digitalen Geschäftsfelder entstandenen Problemlagen.
Informationsquelle: Pressemitteilung des BMJV vom 20. Januar 2021, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum von Dezember 2020