Schadensersatz wegen Lkw-Kartell
Wettbewerbsrecht | Wegen der Beteiligung am sogenannten Lkw-Kartell sieht sich der Daimler-Konzern mit einer Schadensersatzforderung des Spediteursverbands Elvis in Höhe von rund 160 Millionen Euro konfrontiert.
Im Jahr 2016 hatte die EU-Kommission Kartellstrafen in Höhe von etwa drei Milliarden Euro gegen Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault wegen des jahrelangen Austauschs von Preislisten verhängt. Der Lkw-Hersteller MAN musste als Kronzeuge in dem Verfahren keine Strafe zahlen. Auch der schwedische Nutzfahrzeuge- und Lkw-Produzent Scania erhielt später noch eine Strafe von rund 900 Millionen Euro. Nicht beantwortet hat die EU-Kommission allerdings die Frage, ob den Käufern der Lastwagen auch ein Schaden entstanden ist, sodass bereits seit einigen Jahren entsprechende Verfahren vor deutschen Gerichten laufen.
Der Europäische Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (Elvis) hatte bereits 2017 Schadensersatzforderungen in Höhe von etwa 176 Millionen Euro erhoben. Eine Verhandlung fand bislang nicht statt. Die neuerliche Klage hat dabei über 10.000 Lkw-Käufe in der Schweiz zum Gegenstand. Als Klägerin tritt die Themis Schaden GmbH auf, die eigens für die Verfahren als Tochterfirma des Verbundes gegründet wurde, und der die Forderungen der Kläger abgetreten wurde. Eine ähnliche Konstellation wurde vom LG München als unzulässig betrachtet, was zur Abweisung einer Klage über 867 Millionen Euro führte. Entsprechend hat der Verbund die Abtretungsvereinbarungen angepasst, um etwaige Bedenken auszuräumen.
Bereits im vergangenen Herbst kam ein Fall zum BGH, wurde von diesem aber zum OLG Stuttgart zurückverwiesen, da Feststellungen der EU-Kommission nicht hinreichend gewürdigt wurden. Durch die Entscheidung des BGH sieht sich der Daimler-Konzern in seiner Auffassung bestätigt, wonach jeder Kläger für jeden Einzelfall einen konkreten Schaden nachweisen müsse. Da dies sehr aufwendig sei, sieht sich das Unternehmen in einer guten Ausgangsposition, sodass nach Angaben der Kläger Vergleichsverhandlungen seitens Daimler abgelehnt wurden.
Informationsquelle: rnd.de vom 04.03.2021