Mobilfunkunternehmen kooperieren
Wettbewerbsrecht | Die Mobilfunkanbieter Telefónica (o2), Deutsche Telekom und Vodafone beabsichtigen eine Kooperation, um Lücken in ihren Mobilfunknetzen (sog. Graue Flecken) zu schließen.
Bereits letztes Jahr hatten sich die Telekom und Vodafone ohne Beteiligung von Telefónica über eine entsprechende Vereinbarung verständigt. Wie der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, ausführt, wäre ein Zusammenschluss ohne die Beteiligung von Telefónica wettbewerbsrechtlich problematisch gewesen, sodass schließlich auf eine Erweiterung der Kooperation gedrängt wurde. Dies stelle für die Mobilfunkkunden die beste Lösung dar und verhindere zudem die Benachteiligung einzelner Wettbewerber. Gegenstand der Vereinbarung ist dabei, dass sich die Mobilfunkanbieter in gering frequentierten Gebieten gegenseitig Zugang zu ihrem 4G-Netz gewähren, um Funklöcher in den betroffenen Gebieten gezielt schließen zu können.
Bei einer lediglich bilateralen Kooperation zwischen Vodafone und Deutscher Telekom hatte das Bundeskartellamt Bedenken, dass die beiden Unternehmen, die bei der Netzqualität führend sind, ihren wettbewerbsrechtlichen Vorsprung weiter ausbauen. Mittel- und langfristig wäre ein solcher für Telefónica uneinholbar gewesen, sodass die Wettbewerbsintensität gelitten hätte und Nachteile für die Verbraucher mit sich gebracht hätte. Aufgrund dessen intervenierte das Bundeskartellamt. Mit der nun geplanten Kooperation erfolgt nun ein wichtiger Schritt bezüglich des Mobilfunkausbaus und der Sicherung des Wettbewerbs.
Das Bundeskartellamt wird die konkrete Ausgestaltung und den genauen Prozess der Kooperation eng begleiten, um wettbewerbsrechtliche Störungen zu vermeiden. Ziel ist schließlich, dass das Mobilfunknetz in Deutschland flächendeckend verbessert wird. Die dabei vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen stellt eine relativ kostengünstige Alternative dar, die letztendlich sämtlichen Mobilfunkkunden zugutekommen wird.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 19.01.2021