Kein Fusion von Ziemann durch Loomis
Wettbewerbsrecht | Wie das Bundeskartellamt am 18.12.2019 mitteilte, wurde die Fusion, der Erwerb sämtlicher Anteile am bundesweit zweitgrößten Bargelddienstleisters, der Ziemann Sicherheit Holding GmbH, durch den international tätige, schwedische Bargelddienstleister Loomis AB von Seiten des Bundeskartellamtes untersagt. Derzeit ist die Ziemann Sicherheit Holding GmbH der zweitgrößte Bargelddienstleister neben dem Marktführer Prozeduren bundesweit.
Die schwedische börsennotierte Loomis Gruppe ist in den Bereichen der Erbringung von Bargelddienstleistungen, der Wertelogistik, sowie im Handel mit Edelmetallen und Sorten tätig. Das Unternehmen unterhält in mehr als 20 Ländern über 400 Standorte. Im Jahr 2018 trat Loomis durch den Erwerb des Bereichs Bargelddienstleistungen vom Sicherheitsdienstleister Kötter auf den deutschen Markt.
Hierzu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „das Zusammenschluss Vorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs auf mehreren sehr konzentrierten Regionalmärkten für Bargelddienstleistungen geführt. Nach dem Zusammenschluss wären auf den betroffenen Märkten mit Loomis/Ziemann und dem deutschlandweiten Marktführer Prosegur im wesentlichen nur noch zwei Unternehmen tätig gewesen. Durch die Verringerung der Anzahl der wesentlichen Wettbewerber von drei auf zwei wären für Kosten für die unmittelbaren Nachfrager dieser Leistungen – überwiegend Handel und Banken – sowie mittelbar für die Verbraucher zu befürchten gewesen. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.“
Mehr zur Untersagung des Bundeskartellamtes zum Zusammenschluss finden Sie hier.
Quelle: Presseamt des Bundeskartellamtes, Pressemitteilung vom 18.12.2019.