Keine Fusion von MBO-Gruppe & Heidelberger Druck
Bundeskartellamt untersagt die Übernahme der MBO-Gruppe durch die Heidelberger Druckmaschinen AG
Wettbewerbsrecht | Das Vorhaben der Heidelberger Druckmaschinen AG, sämtliche Anteile an der HP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co KG zu erwerben, wurde vom Bundeskartellamt untersagt. Anteilseigner des Falzmaschinenherstellers MBO Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH (MBO-Gruppe) ist die HB Vermögensverwaltungsgesellschaft. Das Zusammenschluss-Vorhaben betrifft hauptsächlich den Spezialmaschinen-Markt für die Herstellung von Bogenfalzmaschinen, die für die industrielle Druckweiterverarbeitung benötigt wird.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Marktführer Heidelberger Druckmaschinen würde mit der MBO-Gruppe seinen wesentlichen Wettbewerber übernehmen. Auf dem relevanten Markt sind bereits heute europaweit lediglich vier Unternehmen tätig. Der Zusammenschluss würde zu einer marktbeherrschenden Position von Heidelberger Druckmaschinen und einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Kunden führen. Wir haben den Markt sehr intensiv ausermittelt. Gerade mit der Frage der richtigen ökonomischen Marktabgrenzung haben wir uns eingehend befasst und festgestellt, dass industrielle Bogenfalzmaschinen aus Sicht der Kunden einen eigenen Markt bilden, der nicht weiter zu unterteilen ist.“
Neben dem Unternehmen Horizon GmbH Gibt es keine außereuropäischen Wettbewerber, die in Europa tätig wären.
Wenn auch die deutschen und europäischen Hersteller durchaus weltweit vertreten sind, verzeichnen wiederum amerikanische und asiatische Hersteller von Bogenfalzmaschinen nur zu vernachlässigende Importe nach Europa.
Noch ist die Untersagung nicht rechtskräftig. Die beteiligten Unternehmen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 07.05.2019