Große Einkaufskooperation im Möbelhandel abgewendet
Wettbewerbsrecht | Nach Informationen des Bundeskartellamtes wurde das Verfahren für die beabsichtigte Fusion der Möbel Einkaufskooperationen VME Union GmbH und und der KHG GmbH und Co. KG (Krieger/Höffner – Gruppe) nach Aufgabe des Vorhabens eingestellt.
Die größte Einkaufskooperation für Möbel in Deutschland ist die VME Union (einschließlich des mit VME kooperierenden Küchenhandelsverbandes MHK). Nach einem Zusammenschluss mit der KHG hätte der neue Verband im deutschen Möbelhandel, und erst recht im Bereich des Küchenhandels, die kartellrechtlichen Grenzen zulässiger Einkaufskooperationen bei weitem überschritten. Nachdem die Beteiligten vom Bundeskartellamt informell über die Bedenken informiert wurden und auch in den Gesprächen über Modifikationen die Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten, wurde das Vorhaben jetzt aufgegeben.
Hierzu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „Dass die meisten Möbelhändler in Deutschland Einkaufskooperationen angehören, ist kartellrechtlich akzeptabel und aufgrund der vielfach klein- und mittelständisch geprägten Marktstruktur auch sinnvoll, um im Einkauf wie im Verkauf mit den „Großen“ wie Ikea und XXXLutz konkurrieren zu können. Das Bundeskartellamt steht derartigen Kooperationen nicht im Wege. Allerdings sind die europaweit geltenden Maßstäbe und Grenzen für die Größe einer Kooperation zu beachten. Diese waren nach den vorläufigen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes in diesem Fall klar überschritten. Bei der Beurteilung solcher Kooperationen müssen wir immer auch eventuelle Nachteile für die Verbraucher sowie für die Marktgegenseite, also hier kleine und mittelständische Möbelhersteller im Blick haben.“
Nach den EU – Leitlinien können Einkaufskooperationen wettbewerbsbeschränkende Wirkung haben, wenn ihre Marktanteile über 15 Prozent liegen. Das wäre hier im deutschen Möbelhandel deutlich der Fall gewesen. Hier hätten die angeschlossenen Möbelhändler, die den überwiegenden Teil ihres Einkaufs über ihre jeweilige Kooperationen abwickeln, im Weiterverkauf an Endkunden eine Beschränkung im Preis- und im Sortimentswettbewerb erfahren.
Einer Entscheidung vom Bundeskartellamt kamen die Beteiligten durch die Aufgabe des Beitritts der Krieger – Gruppe zuvor.
Mit gewisser Sorge beobachtet das Bundeskartellamt die zunehmende Konzentration bei Einkaufskooperationen im Möbelhandel. Jüngst kam es zum Zusammengehen der Verbände EMV und Garant. Der Krieger – Verband, den die XXXLutz – Gruppe anführt, wuchs infolge der Übernahme der Möbelhändler Poco und durch den Dodenhof durch XXXLutz ebenfalls deutlich.
Die ausführliche Pressemitteilung vom 12.9.2019 finden Sie hier.
Quelle: Pressestelle des Bundeskartellamtes, Pressemitteilung vom 12.09.2019