Kartellamt geht gegen Apple vor
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt leitete heute auf Grundlage der im Januar 2021 in Kraft getretenen 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB- Digitalisierungsgesetz) eine Prüfung des Technologiekonzerns Apple ein.
Die neu eingeführte Vorschrift des § 19a des GWB ermöglicht ein früheres und effektiveres Eingreifen, besonders in Hinblick auf das Verhalten großer Digitalkonzerne. Es können nun Unternehmen durch das Bundeskartellamt in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden. Voraussetzung dafür ist die überragende marktübergreifende Bedeutung des entsprechenden Unternehmens für den Wettbewerb.
Ob Apple eine solche Stellung innehat, soll nun zunächst festgestellt werden. Hinweise auf das Bestehen einer solchen Stellung kann die Position eines Unternehmens bietet ein „sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein“, welche von anderen Firmen nur schwerlich anzugreifen sind. Nach dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wird ein Schwerpunkt der Ermittlungen auf dem Betrieb des App Stores liegen, denn dieser befähigt Apple dazu Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten Dritter zu nehmen.
Auch bestimmte Verhaltensweisen des Konzerns sollen konkret betrachtet werden. Dem Bundeskartellamt lägen verschiedene Beschwerden gegen Verhaltensweisen, welches potenziell wettbewerbsgefährden sein könnte, vor. Zum Beispiel wird der Nutzungszwang des Systems von Apple für In-App-Käufe (IAP) und die anfallende Provision von 30 % von App-Entwicklern kritisiert.
Informationsquelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes 21.06.2021