Kartellamt: Bußgelder gegen drei Stahlschmieden
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat gegen drei Stahlschmiedeunternehmen und zwei verantwortliche Mitarbeiter Bußgelder in einer Höhe von insgesamt rund 35 Mio. Euro wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die beiden zur indischen Bharat Forge Gruppe gehörenden Unternehmen CDP Bharat Forge GmbH (jetzt: Bharat Forge Global Holding GmbH) und Bharat Forge CDP GmbH, beide mit Sitz in Ennepetal, sowie die ehemalige Johann Hay GmbH & Co. KG Automobiltechnik (jetzt: Musashi Bockenau GmbH & Co. KG), Bad Sobernheim.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Schmiedeunternehmens Hirschvogel Umformtechnik GmbH mit Sitz in Denklingen. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Führende deutsche Stahlschmieden waren über viele Jahre hinweg an diversen Kartellverstößen beteiligt. Anlässlich einer bis zu dreimal jährlich tagenden Arbeitsgruppe des europäischen Schmiedenverbandes Euroforge haben verantwortliche Mitarbeiter der Unternehmen mit weiteren Schmiedebetrieben aus dem europäischen Ausland wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht.
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Quelle: Pressestelle des Bundeskartellamtes, Pressemitteilung vom 04.02.2021