Hohes Bußgeld gegen Bose
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat gegen den Audioprodukte-Hersteller Bose eine Geldbuße in Höhe von insgesamt etwa 7 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Ausgang des Verfahrens war ein Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und eine Durchsuchungskation im März 2018.
Die Bose GmbH produziert hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik, wobei der Schwerpunkt auf Audioprodukten liegt. Mitarbeiter von Bose haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen hatten überwiegend die Anhebung der Verkaufspreise zum Gegenstand, teilweise auch eine konkrete Vereinbarung der Preise. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler zu sehr von der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) abwichen. Dabei wurden die Vertragshändler von Bose-Mitarbeitern kontrolliert, wobei diese bei Abweichungen gegenüber der Vertragshändlern intervenierten. Die betroffenen Händler unterstützten dies dadurch, dass sie sich bei Bose über zu niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, führte aus, dass man der Bose GmbH vorwerfe, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Demnach habe das Unternehmen etwa darauf hingewirkt, dass Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Dies gehe zu Lasten des Preiswettbewerbs und letztendlich zu Lasten der Verbraucher. Der Fall von Bose stehe zudem in einer Reihe in jüngster Vergangenheit verhängter Bußgelder gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen. Die Botschaft aller Fälle laute, dass vertikale Preisbildung nicht toleriert und konsequent verfolgt werde. Zu Gunsten von Bose wurde bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt, dass das Unternehmen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 02.12.2021