Fusion von RTL und SuperRTL genehmigt
Wettbewerbsrecht |Am 11. Juni 2021 wurde durch das Bundeskartellamt der Zusammenschluss der RTL Group (Bertelsmann SE 6 Co. KGaA) und Super RTL (RTL Disney Fernsehen GmbH & So. KG) in erster Prüfphase freigegeben. RTL besitzt bereits 50 Prozent der Anteile des Senders SuperRTL. Nun sollen auch die 50 Prozent des Mitgesellschafters Disney übernommen werden.
In 2011 wurde durch das Bundeskartellamt eine marktherrschende Stellung von RTL und ProsiebenSat.1 im Bereich des bundesweiten Fernsehwerbemarktes festgestellt. Allerdings könne bei dem jetzigen Zusammenschluss offen bleiben, ob diese Stellung do noch heute besteht.
Nach Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes führe die Übernahme nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen. Der Sender RTL habe zwar bereits aktuell eine beachtliche Marktposition im Bereich der Fernsehwerbung, jedoch führe der Zusammenschluss nicht zu einer verbesserten Position des Senders im Markt, da RTL bereits zu 50 Prozent beteiligt ist und somit schon durch die Werbeaktivitäten des Senders Super RTL profitieren konnte. Sogar Gegenteiliges könnte der Fall sein: Der Wettbewerb könnte durch das Ausscheiden des Konkurrenten Disney sogar noch gefördert werden.
Im Rahmen der Übernahme befasste sich das Bundeskartellamt intensiv mit den Zusammenhängen und Überschneidungen von Fernseh- und Online-Video-Werbung. Bei einer durchgeführten Befragung von Mediaagenturen, Fernsehsendern und Werbekunden ergab sich, dass die Branche keine weitgehende Austauschbarkeit zwischen beiden Formen der Werbung sieht. Grund dafür sei die Reichweite des linearen Fernsehens, die breite Zielgruppendurchdringung und die Möglichkeit schnell eine Reichweite aufzubauen. Fernsehwerbung sei immer noch ein Massenkommunikationsmittel, welches den Vorteil birgt, dass es von einer passiven reaktiven Konsumption geprägt ist.
Informationsquelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 11. Juni