Fusion von FAZ und SZ genehmigt
Wettbewerbsrecht |Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Frankfurter Allgemeinen Zeitung GmbH und Süddeutscher Zeitung GmbH mit dem Zweck, gemeinsam überregionale Anzeigen zu vermarkten, fusionskontrollrechtlich genehmigt.
Das von den beiden Verlagen betriebene Gemeinschaftsunternehmen soll dabei die Vermarktungsaktivitäten im Bereich überregional erscheinender Printanzeigen in Nachrichten-Printobjekten unternehmen. Neben den jeweils überregional herausgegebenen Tageszeitungen sind auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine zu berücksichtigen.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, führt aus, dass die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens stets aus zwei verschiedenen Perspektiven zu prüfen sei. Dabei komme es zu einem auf eine fusionsrechtliche Kontrolle und zum anderen auf eine allgemein kartellrechtliche Kontrolle an. Bislang hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss nach dem fusionskontrollrechtlichen Maßstab freigegeben, wobei entscheidend war, dass die beiden Verlagshäuser auch in Zukunft keine überragende Markstellung im Bereich der Aufmerksamkeitsanzeigen wie Stellen- und Immobilienanzeigen erreichen werden. Vielmehr gebe es in diesem Bereich durch verschiedene Online-Angebote starken Wettbewerbsdruck.
Noch steht allerdings die über die Fusionskontrolle hinausgehende Prüfung nach dem allgemeinen Kartellverbot aus. Dazu sind noch Stellungnahmen der beteiligten Unternehmen erforderlich, wobei insbesondere Berücksichtigung finden muss, welche Vorteile für die Verbraucher aufgrund des Zusammenschlusses entstehen werden.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 28.07.2020