Bußgelder gegen Stahlschmiedeunternehmen
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat gegen drei Stahlschmiedeunternehmen sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter Bußgelder in einer Höhe von rund 35 Millionen Euro wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen und wettbewerbswidrigem Informationsaustausch verhängt.
Bei den betroffenen Unternehmen handelt sich um die zur indischen Bharat Forge Gruppe gehörenden CDP Bharat Forge GmbH und Bharat Forge CDP GmbH mit Sitz in Ennepetal und die ehemalige Johann Hay GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Sobernheim. Auslöser für die Ermittlungen des Bundeskartellamts war ein sogenannter Kronzeugenantrag des Schmiedeunternehmens Hirschvogel Umformtechnik GmbH, gegen das in der Folge kein Bußgeld verhängt wurde. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, führte aus, dass führende deutsche Stahlschmieden über viele Jahre an zahlreichen Kartellverstößen beteiligt waren. Im Rahmen einer bis zu dreimal jährlich tagenden Arbeitsgruppe des europäischen Schmiedenverbandes Euroforge haben verantwortliche Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen wettbewerbssensible Informationen mit Betrieben aus dem Ausland ausgetauscht. Gegenstand dieses Informationsaustauschs, der zumindest von Oktober 2002 bis Dezember 2016 stattgefunden hat, waren vor allem die Kostensituation der Unternehmen, die Preisgestaltung sowie konkrete Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden.
Den beteiligten Unternehmen ging es darum, Kostensteigerungen möglichst vollständig an die Kunden weiterreichen zu können, ohne die Befürchtung zu haben, von der Konkurrenz unterboten zu werden. Die jeweiligen Unternehmensvertreter verfolgten ihre Absichten auch außerhalb der Arbeitstagungen mit bi- und multilateralen Kontaktaufnahmen. Bedeutende Kunden der Schmiedebetriebe sind große Automobilhersteller und die Zulieferindustrie. Für die Höhe des Bußgeldes wirkte sich mindernd aus, dass die Unternehmen während des gesamten Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben und einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden konnten.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 04.02.2021