Bußgeld gegen Call-Center
Wettbewerbsrecht | Die Bundenetzagentur hat gegen das Call-Center KiKxxl GmbH ein Bußgeld in Höhe von 260.000 Euro verhängt.
Nach Angaben das Call-Center im Auftrag verschiedener markstarker Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt. Dies geschah, obwohl seitens der Verbraucher keine oder keine wirksame Werbeeinwilligung vorlag. So stellte sich im Laufe des Verfahrens voraus, dass die KiKxxl GmbH nicht bzw. nur unzureichend geprüft hatte, ob entsprechende Werbeeinwilligungen vorliegen. So wurden zum Teil veraltete, rechtsfehlerhafte oder nicht authentische Einwilligungsdaten verwendet. Auch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe änderten an dieser Praxis nichts.
Darüber hinaus kam es den Angaben einiger Betroffener zufolge trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft zu Kontaktaufnahmen. Neben dem Call-Center hatte die Bundesnetzagentur auch gegen die beauftragenden Unternehmen bereits ein hohes Bußgeld verhängt. Joachim Homann, Präsident der Bundesnetzagentur führte aus, dass unerlaubte Telefonanrufe umgehend geahndet werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Genau wie ihre Auftraggeber hätten auch die Call-Center die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Die Geldbuße gegen die KiKxxl GmbH ist noch nicht rechtskräftig, da seitens des Unternehmens Einspruch eingelegt wurde. Über diesen entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Informationsquelle: Pressestelle der Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 17.02.2021