Allianz darf ControlExpert übernehmen
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der ControlExpert Holding B.V. durch die Allianz Strategig Investments S.à.r.l freigegeben. Bei dem Erwerber Allianz handelt es sich um einen Teil der Allianz Gruppe, die in verschiedenen Versicherungsbereichen tätig ist. ControlExpert ist die Holdiggesellschaft der ControlExpert Gruppe, die unter anderem Kfz-Versicherungen Dienstleistungen im Bereich der automatisierten IT-gestützten Schadensregulierung bei Kfz-Schäden anbietet.
Mittlerweile bearbeiten nahezu alle deutschen Kfz-Versicherungsunternehmen ihre Schadensfälle mit Hilfe externer Dienstleister wie ControlExpert. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Beschleunigung der Bearbeitungsvorgänge und zugleich zu einer Kostenreduzierung bei Bearbeitung der Schadensfälle. Den Schwerpunkt der Dienstleister bildet derzeit die sogenannte „Belegprüfung“, also die Überprüfung von Gutachten, Kostenvoranschlägen, Karosserieberechnungen und Glasrechnungen. Allerdings befindet sich der Markt in einer Umbruchphase und ist auf dem Weg ein umfassendes Komplettangebot vom Schadenseintritt bis zur gesamten Abwicklung des Schadens automatisiert und digitalisiert anbieten zu können. Dabei spielt vor allem die Einbeziehung von künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle, zum Beispiel in Form der Bilderkennung.
Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, komme es durch den Zusammenschluss der beiden Unternehmen nicht zu einer direkten Marktanteilsaddition, sodass auch nach dem Einstieg von Allianz andere Wettbewerbe in der Lage seien, vergleichbare Dienstleistungen anzubieten. Auch andere Unternehmen setzen dabei verstärkt auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, sodass in Zukunft in diesem Marktbereich für genug Wettbewerb gesorgt sei. Bei der fusionsrechtlichen Bewertung war insbesondere zu berücksichtigen, dass im Markt ausreichende Kapazitäten für mögliche Wechselwünsche der Kfz-Versicherungsunternehmen zur Verfügung stehen.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 21.10.2020