Wichtige Einigung für Bayer
Vertragsrecht | Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer konnte sich in den USA bei einem wichtigen Teil des Glyphosat-Vergleichs mit der Klägerseite einigen. Ob der Vorschlag akzeptiert wird, hängt allerdings von der Entscheidung der Richter ab.
Das Unternehmen gab Mitte dieser Woche in einer Pressemitteilung bekannt, dass es eine formelle Übereinkunft in dem milliardenschweren Glyphosat-Streit in den USA erzielen konnten. So konnte eine Einigung über den Umgang und die Beilegung möglicher künftiger Klagen getroffen werden. Bestandteil dieser Einigung ist eines Zusage von bis zu zwei Milliarden Dollar von Bayer, für die bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen gebildet wurden.
Von den zwei Milliarden Dollar sollen 1,3 Milliarden für künftige Ansprüche verwendet werden und 200 Millionen in Diagnoseprogramme für das Non-Hodgkin-Lymphom, die laut den Klägern am häufigsten durch Glyphosat ausgelöste Krebsart, investiert werden. Sowohl Bayer als auch die Klägervertreter regten die Durchführung einer mündlichen Anhörung innerhalb von 30 Tagen an. Sofern diese Einigung vor Gericht erfolgreich sein sollte, würde dies der Bayer-Aktie enormen Aufschwung geben, da sich damit das Thema Glyphosat rechtliche erledigt hätte.
In der Vergangenheit hatte jedoch bereits ein US-Bezirksrichter Zweifel an dem Umgang mit möglichen künftigen Klagen geäußert, woraufhin Bayer im Juli seinen Antrag auf vorläufige Genehmigung dieser Vereinbarung zurückzog. In der Folge musste der Konzern konstatieren, dass für diesen Teil des Vergleichspakets zwei Milliarden statt der ursprünglich angenommenen 1,25 Milliarden Dollar fällig würden. Im vergangenen Juni, als ein Vergleich mit dem Großteil der Kläger erzielt werden konnte, wurde davon ausgegangen, dass dafür sowie für künftige Fälle 10,9 Milliarden Dollar anfallen. Wann über den neuen Vorschlag entschieden wird, steht dabei im Ermessen des Richters.
Informationsquelle: Wirtschaftswoche.de vom 03.02.2021