OLG Köln zur Nacherfüllung im Dieselskandal
Vertragsrecht | Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil (Az.: 18 U 60/19) entschieden, dass der Verkäufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs im Rahmen der Erfüllung seiner Gewährleistungspflichten zur Lieferung eines Nachfolgemodells verpflichtet sein kann.
In dem Verfahren hatte die Klägerin im Januar 2014 einen Pkw VW Touran der ersten Generation gekauft. Seit 2015 wird allerdings nur noch die Folgegeneration des Modells hergestellt. Das von der Klägerin erworbene Fahrzeug war dabei mit der von VW als „Umschaltlogik“ bezeichneten Abgassoftware ausgestattet, die lediglich im Testmodus die gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Abgase erfüllte. Daraufhin hatte die Klägerin den Wagen als mangelhaft beanstandet und Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt. Der Autohändler berief sich hingegen darauf, dass ihm eine Nachlieferung aufgrund des Produktionsendes der ersten Generation unmöglich sei und im Vergleich zum Aufspielen eines Software-Updates einen unverhältnismäßigen Aufwand darstelle.
Das OLG Köln gab der Klägerin Recht und verpflichtete die Beklagte zur Lieferung eines Neufahrzeugs der Nachfolgegeneration. Im Gegenzug muss die Klägerin jedoch das alte Fahrzeug zurückgeben und Wertersatz für die Nutzungen leisten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass ein Nachlieferungsanspruch, obwohl es kein Neufahrzeug der ersten Generation mehr gebe, durchaus möglich sei. Demnach seien Nachfolgemodelle in der Regel fortschrittlicher, sodass auch die Lieferung eines solchen Fahrzeugs im Interesse der Klägerin sei. Zudem könnten durch das Aufspielen eines Software-Updates Folgeprobleme nicht ausgeschlossen werden, sodass eine Nachbesserung nicht ausreichend zur Mangelbeseitigung geeignet sei. Aufgrund dessen sei eine Nachlieferung auch nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Informationsquelle: Pressestelle des Oberlandesgerichts Köln, Pressemitteilung vom 22.04.2020