OLG Koblenz: Urteil zum Dieselskandal
Vertragsrecht | Der 10. Zivilsenat des OLG Koblenz hat ein weiteres Urteil (Az.: 10 U 731/19) im Rahmen des Dieselskandals ausgesprochen und Volkswagen dabei zu einem Schadensersatzanspruch verurteilt.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin den Autobauer auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Anspruch genommen. Sie hatte im Mai 2012 einen neuen VW Caddy zum Preis von 20. 197,68€ gekauft. In dem Fahrzeug war dabei der vom Dieselskandal betroffene Motor EA 189 verbaut. Aufgrund dieses Sachverhalts hatte bereits die Vorinstanz, das LG Trier, der Klägerin einen deliktischen Schadensersatzanspruch zugebilligt.
Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Koblenz bestätigt und ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bejaht. Im Rahmen des Prozesses hatte der Volkswagen-Konzern vorgebracht, dass eine Haftung ausscheiden müsse, da bei Annahme einer Haftung aus vorsätzlich-sittenwidriger Schädigung eine exorbitante Kumulation von Schadensersatzansprüchen drohe. Diese Argumentation konnte das Gericht jedoch nicht überzeugen, da sich anderenfalls der Schädiger umso leichter entlasten könne, je größer die Anzahl der Geschädigten und je größer der Schaden sei. Darüber hinaus sei eine exorbitante Kumulation von Schadensersatzansprüchen auch nicht ersichtlich, da die Zahl der bisherigen Klagen weit unter der Zahl potentiell betroffener Fahrzeuge liege.
Die Entscheidung des OLG Koblenz bedeutet für VW eine weitere Niederlage im Dieselskandal und liegt auf der Linie der meisten anderen Oberlandesgerichte, die ebenfalls eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung festgestellt haben. Gegen das Urteil hat VW bereits Revision eingelegt.
Informationsquelle: Pressestelle des OLG Koblenz, Pressemitteilung vom 18.02.2020