LG zu Sammelklage im Dieselskandal
Vertragsrecht | Das Landgericht Ingolstadt hat mit einem Urteil (Az.: 41 O 1745/18) eine Klage des Inkassodienstleisters Financialright GmbH gegen Audi und VW im Rahmen des Dieselskandals abgewiesen.
In dem Verfahren hatte sich die Financialright GmbH insgesamt 2.800 Ansprüche von Fahrzeugkäufern abtreten lassen, die einen Wert von über 77 Millionen Euro hatten. So führte das Gericht aus, dass es zwar auch nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zulässig sei, abgetretene Ansprüche durch Rechtsdienstleister klageweise geltend zu machen. Allerdings seien im vorliegenden Fall bereits einzelne Abtretungsvereinbarungen nichtig.
Nach den Angaben des LG Ingolstadt enthalten die Abtretungsvereinbarungen eine die Käufer benachteiligende Regelung, die nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt seien. Dies wurde vor allem damit begründet, dass im Falle eines Vergleichswiderrufs eines Käufers dessen gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei sei. Mit dieser Regelung werde ein wirtschaftlicher Druck erzeugt, der bei dem jeweiligen Käufer zu einem Interessenkonflikt mit der Klägerin führe.
Infolge dieser Regelung seien die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, sodass es der Klägerin nicht möglich war, die Ansprüche der Käufer selbst geltend zu machen. Mit der Entscheidung des LG Ingolstadt wurde eine der umfangreichsten Klagen im Dieselskandal abgewiesen. Gegen das Urteil kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.
Informationsquelle: Pressestelle des LG Ingolstadt, Pressemitteilung vom 07.08.2020