Klagen gegen Sparkassen
Vertragsrecht | Bereits neun Klagen sind gegen Sparkassen im Zusammenhang mit falsch berechneten Zinsen und der Kündigung von Prämiensparverträgen eingereicht worden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Bayern haben eine Musterfeststellungsklage gegen die Stadtparkasse München erhoben. Bei dieser handelt es sich um die viertgrößte Sparkasse bundesweit. Gegenstand der Klage sind falsch berechnete Zinsen im Rahmen von Prämiensparverträgen. Die Gesamtsumme der zu wenig bezahlten Zinsen beträgt insgesamt mehrere hundert Millionen Euro. Dabei ist es nicht die erste Klage, die gegen Sparkassen im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen erhoben wurde. So haben viele Sparkassen ihren Kunden Sparverträge aus den Jahren 2004 und früher gekündigt, da diese mittlerweile im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses lukrative Zinssätze enthalten.
Neben den Verbraucherzentralen empfiehlt auch die BaFin den Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. So enthalten viele Altverträge Vertragsgestaltungen zur Zinsanpassung, mit denen die Sparkassen die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Derartige Klauseln sind aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam. Eine Einigung zwischen den Sparkassen und Verbraucherschützern konnte bei einem runden Tisch im November 2020 nicht erzielt werden, weshalb der Druck auf die Kreditinstitute nun erhöht wird. Dabei gehen sowohl die BaFin als auch die Verbraucherschützer davon aus, dass die Zahl der betroffenen Sparkassen im dreistelligen Bereich und die Zahl der betroffenen Verbraucher im sechsstelligen Bereich liegt. Insgesamt stehen vorenthaltene Zinsen in Milliardenhöhe im Raum. Die Sparkassen stehen auf dem Standpunkt, dass die von ihnen vorgenommenen Zinsberechnungen mit den Vorgaben der Rechtsprechung in Einklang stehen, sodass die juristische Auseinandersetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
Informationsquelle: rnd.de vom 26.01.2021