Hohes Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte die Bundesnetzagentur gegen die ENERGIE sparks GmbH das höchstmögliche Bußgeld in Höhe von 300.000 €. Über das Unternehmen, ein Beratungsunternehmen für die Energiewirtschaft, waren über 6000 Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Bundesnetzagentur eingegangen. Die Anrufe zur Vermittlung von Strom- und Gasverträgen erfolgten ohne die Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig.
„Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, dass die Bundesnetzagentur bislang geführt hat“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzte:“ Wir gehen konsequent gegen Täter vor, die auf Kosten von Verbrauchern verbotene Betriebsmethoden einsetzen. Diese Unternehmen müssen mit hohen Geldbußen rechnen.“
ENERGYsparks GmbH hatte unter dem Markennamen „Deutscher Energievertrieb“ für einen Wechsel des Energielieferanten geworden. Obwohl die Bundesnetzagentur schon aktiv war und das Unternehmen mehrfach angehörte, gingen auch weiterhin Verbraucherbeschwerden auf Grund rechtswidriger Anrufe des Unternehmens ein. Obwohl sie schon im ersten Gespräch weitere Anrufe untersagt hatten, wurden sie häufig mehrmals kontaktiert. Dieser Umstand wurde von Verbrauchern als äußerst belästigend empfunden.
„Unerlaubte Werbeanrufe stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar. Es ist wichtig, dass sich Verbraucher an uns wenden. Denn nur wenn wir von den Vorfällen wissen, können wir konsequent dagegen vorgehen“, erklärte Jochen Homann.
Die ENERGYsparks GmbH hat mit mehreren Vertriebspartnern unter anderem auch aus der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt hatten. So erfolgte auch eine Zusammenarbeit mit bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilten Subunternehmen, die unter anderem auch Kontaktdaten von unseriösen Adresshändlern beschafften.
„Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist“, wie betont Hohmann.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Auch in Zukunft möchte die Bundesnetzagentur ihren Kurs gegen unlauter agierende Unternehmen konsequent fortsetzen.
Quelle: Pressestelle der Bundesnetzagentur