Fusion von Thalia und Mayerschen Buchhandlung
Das Bundeskartellamt hat am 09.05.2019 den Zusammenschluss zwischen Thalia und der Mayerschen Buchhandlung freigegeben. Gemeinsam haben die Buchhandlungen 288 Filialen in Deutschland.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, sieht den Zusammenschluss als unbedenklich. Die beiden Buchhandlungen hätten wohl besonders in Nordrhein-Westfalen einen relativ hohen gemeinsamen Marktanteil. Auch den Buchverlagen drohe keine wettbewerbsrechtliche Problematik.
In einem intensiven einmonatigen Kontrollverfahren wurden 85 regionale Buchhandelsmärke untersucht, wobei festgestellt wurde, dass der Marktanteil der beiden Buchhandlungen zwar groß ist, jedoch nicht so hoch, dass ein wirksamer Wettbewerb durch ein Zusammenschluss verhindert werden würde.
Der Online-Handel hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und hinzu kommt, dass die Buchpreisbindung dazu führt, dass meist alle Bücher in Deutschland zum gleichen Preis verkauft werden müssen, sodass ein Preiswettbewerb zulasten der kleinen Händler nicht zustande kommt.
Einige Verlage hatten die Bedenken, dass die Unternehmen nun über eine größere Einkaufsmacht verfügen. Das Bundeskartellamt hat sich dazu ausgesprochen, indem es dies im Namen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten wird.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 09.05.2019