Erfolg für Bayer in Glyphosat-Prozess
Vertragsrecht | Der Chemiekonzern Bayer kann einen ersten Erfolg in den Prozessen rund um glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel in den USA verbuchen. Die Jury eines kalifornischen Gerichts wies eine Klage einer Mutter, deren Kind an Krebs erkrankt ist, als unbegründet ab.
So sah die Jury keine Beweise dafür, dass die Krebserkrankung des Kindes auf dem Einsatz des mit Glyphosat versetzten Mittels Roundup im Haushalt der Familie beruhe. Eine gütliche Einigung vor dem Prozess scheiterte an den hohen finanziellen Ansprüchen der Klägerin. Nach drei Niederlagen in Schadensersatzprozessen ist es für den Leverkusener Konzern der erste Erfolg, der sich nach wie vor darauf beruft, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für einen Kausalzusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Glyphosat gebe. Mit der Entscheidung erhofft sich Bayer eine gewisse Signalwirkung für kommende Prozesse, zumal das Verfahren in Kalifornien, und damit einem sehr klägerfreundlichen US-Bundesstat, stattgefunden hat.
Zudem dient der Sieg vor Gericht dem Unternehmen auch als Druckmittel für künftige außergerichtliche Vergleichsgespräche. Bislang wurden für bestehende Klagen 11 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt, weitere 4,5 Milliarden Dollar stellte Bayer für künftig Verfahren zurück. Eine endgültige Trendwende in der Rechtssache Monsanto dürfte es jedoch erst mit einer Entscheidung des Supreme Court, bei dem der Konzern im August einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Monsanto nach geltendem US-Bundesrecht dazu berechtigt war, einen Warnhinweis auf die Roundup-Flaschen aufzubringen. Diese Entscheidung liegt grundsätzlich bei der US-Umweltbehörde EPA, die Glyphosat als sicher einstuft. Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, ob der Supreme Court den Fall überhaupt zur Überprüfung annimmt. Sofern das oberste Gericht entscheiden sollte, dass Monsanto ohne Erlaubnis der EPA keine Warnhinweise auf den Flaschen abdrucken darf, würde den Klagen gegen Bayer die Grundlage entzogen und das Unternehmen könnte die Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar für künftige Vergleiche wieder auflösen.
Informationsquelle: Handelsblatt.com vom 06.10.2021