Bußgeld gegen Mobilcom
Vertragsrecht | Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der mobilcom-debitel GmbH ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt.
Dabei verwendete das Mobilfunkunternehmen in seinen Verträgen eine vorformulierte Werbezustimmung, aus der nicht eindeutig hervorging, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung zu zahlreichen Drittanbietern zu erwarten hatten. Allerdings müssen Unternehmen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass die Verbraucher klar erkennen können, von welchem Unternehmen und zu welchem konkreten Produkt sie Werbung zu erwarten haben. Sofern Werbende gegen diese europäischen Vorgaben mit verschleiernden Klauseln verstoßen, droht ihnen ein Bußgeldverfahren.
So berichteten zahlreiche Betroffene gegenüber der Bundesnetzagentur, dass sie trotz Untersagung weiterer Anrufe, vermehrt zu Werbezwecken kontaktiert wurden. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur hatte Mobilcom es unterlassen, einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den jeweiligen Callcentern zu gewährleisten und damit die ordnungsgemäße Beachtung von Webewiederrufen missachtet.
In der Folge gaben viele Betroffene an, dass ihnen im Anschluss an die unerwünschten Werbeanrufe ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt wurde, etwa für Zeitschriften, Hörbücher oder Handyversicherungen. Wie die Bundesnetzagentur ermittelte, kam es jedoch vielfach nicht zu einem Vertragsschluss, da die Verbraucher das Angebot ausdrücklich ablehnten oder lediglich um Informationsmaterial gebeten hatten. Lediglich durch einen Widerruf konnten die Betroffenen jedoch einen Schaden nach der unerwarteten Vertragsbestätigung abwenden. Die daraufhin festgesetzte Geldbuße der Bundesnetzagentur ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da ein Einspruch dagegen eingelegt werden kann.
Informationsquelle: Pressestelle der Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 17.07.2020