Vertragsgestaltung

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Vertragsrecht | Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist eine juristische Teildisziplin neben der sogenannten Entscheidungsjurisprudenz. Die Schwierigkeit bei der Vertragsgestaltung ist insbesondere auch darin zu sehen, dass der Entwurf eines Vertrages zukunftsorientiert ist. Der Berater muss somit antizipieren, welche Kernprobleme und relevanten Regelungskomplexe Aufnahme in den Vertrag finden müssen.

Anders als im öffentlichen Recht gibt es beim Vertragsrecht kein Über- und Unterordnungsverhältnis; vielmehr stehen sich die Vertragspartner gleichberechtigt gegenüber und haben dieselben gesetzlichen Mittel zur Verfügung.

Die in Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit ist dabei die Grundlage, aus welcher sich der Grundsatz der Gleichberechtigung und Privatautonomie als wesentliche Bestimmung des Vertragsrechts ableitet.

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