Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über den Gesetzentwurf, in dem die Urheberrechte von Verlage im Internet geschützt werden sollen. Durch die zunehmende Verbreitung ganzer Texte via Internet, sollen die Leistungen und Rechte des geistigen Eigentums der Presseverlage gestärkt werden. Ausgenommen sind „einzelne Wörter und kleinste Textpassagen“ die es den Suchmaschinen erlauben ihre Funktionen im Netz zu erfüllen.