Steuer-Neuregelung im Online-Handel
Seit dem 01.01.2019 gilt ein neues Gesetz in Deutschland, welches einen rasanten Anstieg von Anmeldungen Online-Händler aus nicht-EU Staaten bewirkte. Bisher sei dem Fiskus jährlich ein Betrag in dreistelliger Millionenhöhe entgangen.
Seit Anfang diesen Jahres haften die Betreiber von Online-Marktplätzen für die nicht entrichtete Steuer ihrer Händler. Dies führe dazu, dass die Betreiber seither eine Bescheinigung von ihren Händlern verlangen, in welcher hervorgeht, dass sie beim zuständigen Finanzamt gemeldet sind.
Nicht registrierte Händler werden ausgeschlossen. Auch inländische Händler unterliegen der Nachweispflicht. Dadurch soll die bisherige Steuerhinterziehung der Online-Händler weitestgehend gestoppt werden.
Das Ganze soll bald sogar komplett digital möglich werden. Die Händler können sich das benötigte Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen herunterladen können. Dieses Formular müssten sie nur ausgefüllt an das zuständige Finanzamt gesendet werden und schon hätten die Händler einen Nachweis zur Entrichtung steuerlicher Beiträge. Diese Bescheinigung soll drei Jahre lang gültig sein.
Quelle: Onlinehaendler-news.de vom 04.02.2019