Internetrecht|Aus dem Leben vieler ist sie nicht mehr wegzudenken, die Internet-Suchmaschine Google. In wenigen Sekunden lässt sich mit ihr das Internet nach passenden Inhalten durchsuchen. Zudem ist Google praktisch konkurrenzlos, denn die Alternativen bieten größtenteils nur einen geringen Teil des Funktionsumfangs Googles an. Doch durch diese Entwicklung hat Google mittlerweile, eine Marktstellung erreicht, die es den Konkurrenten noch schwerer macht auf dem Markt Fuß zu fassen. Aus diesem Grund hat das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, die die Macht des Internetgiganten begrenzen soll. Jedoch ist diese Resolution nicht rechtsverbindlich und auch die zuständigen Mitglieder der EU-Kommission haben bereits erklärt, dass es keine Zerschlagung Googles geben werde.
Ein weiterer Vorschlag zur Begrenzung der Marktmacht Googles ist, Google zu verpflichte, den Algorithmus den es für die Suchanfragen verwendet, allen Mitbewerbern zugänglich zu machen. Dazu ist allerdings ein Gesetz auf EU-Ebene nötig, was sich allerdings zurzeit nicht abzeichnet.
Googles Marktanteil bei Internetsuchen liegt derzeit bei ca. 75 Prozent.