Gesellschaftsrecht | Die Umwandlung der insolventen Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft ist durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Dieses untersagte dem Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über den Verlag aufzuheben und das Unternehmen als Aktiengesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Endgültig ist diese Entscheidung allerdings nicht, da sich auch der zweite Senat mit der Sache befassen will.
Die Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft ist Teil des Sanierungsplans für den insolventen Verlag. Der Verlagsmiteigentümer Barlach ist strikt gegen diesen Plan, weshalb er bereits 2013 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegte. Seine Geschäftsanteile würde Barlach zwar auch im Falle einer Umwandlung behalten, jedoch hätte er aufgrund der Struktur einer Aktiengesellschaft keinen Einfluss mehr auf das operative Geschäft. Die Entscheidung des BVerfG kann damit als Erfolg für Barlach gewertet werden. Der Verlag selbst nahm die Entscheidung gelassen entgegen, da es sich nur um eine vorläufige Entscheidung handele.