Arbeitsrecht | Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Änderungskündigung, krankheitsbedingte Kündigung, Kündigungsschutzklage
In der heutigen schnelllebigen Zeit sind langjährige und unbefristete Arbeitsverhältnisse schon fast die Ausnahme. Dennoch sollten Sie eine Kündigung nicht einfach akzeptierten. Denn insbesondere in diesem Bereich besteht eine große arbeitsrechtliche Fehlerquelle. Wir stehen Ihnen mit sämtlichen Instrumenten des Arbeitsrechts und seinen angrenzenden Rechtsgebieten zur Verfügung.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen im Arbeitsrecht. Man unterscheidet insbesondere zwischen der außerordentlichen und der ordentlichen Kündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung sind unterschiedliche Kündigungsfristen zu beachten, die sich aus dem Gesetz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen ergeben. Ist auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, genießen Sie Kündigungsschutz. Dann muss Ihre Kündigung aus einem im KSchG genannten Grund erfolgt sein. Als Kündigungsgrund kommen demzufolge die personenbedingte, die verhaltensbedingte und die betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Im Fall der betriebsbedingten Kündigung muss Ihre Kündigung unter anderem sozial gerechtfertigt sein.
Ausgeschlossen ist die Anwendung des KSchG jedoch, wenn Sie in einem Kleinbetrieb tätig sind.
Bei einer außerordentlichen, oder auch fristlosen Kündigung löst sich das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung auf. Allerdings ist hierfür ein wichtiger Grund notwendig. Es muss ein erheblicher, nicht zu rechtfertigender Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vorliegen, der die Weiterbeschäftigung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen unvertretbar erscheinen lässt.
Die Kündigung wird durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner bewirkt. Dabei muss diese Kündigungserklärung zwingend schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner auch tatsächlich zugehen.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine eingeschränkte Art von Kündigung ausgesprochen, etwa eine Teilkündigung , Änderungskündigung oder eine krankheitsbedingte Kündigung?
Auch in diesen Fällen werden Sie von unserer Kanzlei für Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch prozessual gut vertreten sein.
Unabhängig davon, welcher Kündigung Sie gegenüberstehen ist es äußerst wichtig schnell zu handeln, denn die Fristen im Arbeitsrecht sind sehr kurz.