Wie das Handelsblatt am 09. Juli berichtet, hat das Bundeskartellamt ein Auge auf den Online-Handel geworfen und dabei auch den Sportartikelhersteller Adidas im Visier. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen die Verkaufsbeschränkungen des Sportartikelherstellers im Online-Handel.
Adidas verbietet demnach gewerblichen Anbietern, seine Produkte auf Marktplätzen wie Ebay oder Amazon zu verkaufen. Begründet werden die Einschränkungen damit, dass die Artikel stets in optimaler Weise präsentiert werden sollen.
Neben Adidas liegen den Wettbewerbshütern auch Beschwerden gegen weitere Markenhersteller vor, die ihren Händlern den Verkauf über Internetversandhändler verboten haben, darunter z.B. Asics, Deuter und Lowa.
Nach Aussagen des Kartellamtssprechers dauern die Untersuchungen noch an. Wann Ergebnisse vorliegen, ist derzeit noch nicht absehbar. Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.