Wettbewerbsrecht | Strafen von insgesamt 228 Millionen Euro verhängte das Bundeskartellamt im vergangen Jahr gegen 21 Unternehmen der Fleischbranche wegen unerlaubter Preisabsprachen. So einigten sich die Fabrikanten auf einheitliche Preise für verschiedenste Wurstwaren. Doch ob diese wirklich gezahlt werden ist unklar. Denn mit einem einfachen aber wohl wirkungsvollen Trick plant einer der Produzenten die Strafzahlungen zu verhindern. So hat der Fabrikant Clemens Tönnies die beiden Unternehmen Böklunder und Könecke einfach aus dem Handelsregister entfernen lassen. Die Vermögenswerte der Unternehmen waren zuvor im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in andere Gesellschaften ausgelagert worden. Da die von der Strafe betroffenen Unternehmen nun nicht mehr existieren, ist die Gefahr groß, dass die Forderungen des Kartellamtes nicht mehr bedient werden. Die Behörde prüft dies zurzeit.
Diese Möglichkeit zur Umgehung möglicher Kartellstrafen ist bereits seit einiger Zeit bekannt.
Informationsquelle: FAZ Online 03.02.2015