Internetrecht |Das soziale Online-Netzwerk facebook will den Umgang mit den Profilen Verstorbener vereinfachen. Der Nutzer erhält nun die Möglichkeit einen digitalen Nachlassverwalter, beispielsweise einen Angehörigen, einzusetzen. Dieser soll nach dem Tod des Nutzers dessen Profil weiterführen können. Dazu kann er etwa Einträge über das Profil des Verstorbenen erstellen. Zugriff auf die privaten Nachrichten erhält er allerdings nicht. Zusätzlich kann der Nutzer einstellen welche vorherigen Einträge und Fotos sein Nachlassverwalter einsehen darf.
Bislang wurden die Facebook-Profile Verstorbener lediglich deaktiviert. Die neue Möglichkeit zur Weiterführung, etwa durch einen Angehörigen, wird es zunächst allerding nur in den USA geben.
Informationsquelle: Handelsblatt online 12.02.2015