Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde der deutschen Verlage gegen Google bezüglich ihrer Leistungsschutzrechte abgewiesen. Die Verlage hatten sich über eine marktbeherrschende Stellung Googles beschwert. Konkret ging es hierbei um die Verwendung von Artikeln der Verlage auf Googles News-Seite. Ein letztes Jahr erlassenes Gesetz sollte diese Verwendung regeln. So sollen Suchmaschinen die Verlage bei der Verwendung vollständiger Artikel bezahlen. Bei nur kurzen Textabschnitten dürfen allerdings keine Gebühren erhoben werden. Google setzte dieses Gesetz nun so um, dass die Verlage entscheiden sollten, ob sie die Nutzungsrechte weiterhin vollständig kostenfrei zur Verfügung stellen oder vollständig aus Google News entfernt werden. Um ein Entfernen auf Google News zu verhindern, gestatteten die meisten Verlage Google die kostenfreie Verwendung. Jedoch beschwerte sich die Rechteverwertungsgesellschaft der Verlage beim Kartellamt aufgrund der marktbeherrschenden Stellung Googles, über diese Umsetzung. Dieses lehnte die Beschwerde nun mit der Begründung ab, dass sie nicht ausreichend begründet sei und es damit an einem notwendigen Anfangsverdacht fehle. Gleichzeitig teilte das Kartellamt mit, Google weiterhin zu beobachten. Aber auch an die Verlage gab das Kartellamt eine Warnung: Die Rechteverwertungsgesellschaft der Verlage können möglicherweise ebenfalls ein verbotenes Kartell darstellen.