Die Papier- und Kartonagenfabrik Varel, eines der größten Unternehmen in dieser Branche in Europa, hat beim Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Energiewirtschaftsgesetz eingelegt. Nach der Neuregelung können Betreiber von Kraftwerken dazu gezwungen werden, je nach Wetterlage die Anlage stillzulegen oder den gewonnen Strom ins allgemeine Netz einzuspeisen, anstatt ihn selbst zu benutzen. Varel sieht in dieser Neuregelung eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum. Gegen die Neuregelung des Energiegesetzes hat der Gesamtverband Textil und Mode zeitgleich eine Musterklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.