Im Patentstreit um ein neuartiges Fertigungsverfahren für Sportschuhe musste Nike gegen seinen Konkurrenten Adidas eine Niederlage verkraften. Das Bundespatentgericht München erklärte Nikes Patent zum Schutz eines solchen Verfahrens für unwirksam. Die neue Fertigungstechnologie ermöglicht eine deutliche Senkung des Arbeitsaufwands bei gleichbleibender Qualität. Beide Hersteller stehen derzeit unter Zugzwang neue innovative Verfahren vorzustellen um ihre Marktposition zu verteidigen beziehungsweise auszubauen. In diesem Zusammenhang wurde die vergangene Fußball-WM von beiden Herstellern zu Präsentation ihrer Produkte genutzt.
Der Rechtsstreit um dieses Verfahren begann allerdings bereits im Vorfeld der Olympischen Spiele 2012. Damals wollte noch Nike den Verkauf eines Adidas-Sportschuhs untersagen lassen, da dessen Fertigungsverfahren gegen das eigene Patent verstoße. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah allerdings keinen Verstoß gegen geltendes Patentrecht vorliegen. Im Gegenzug beantragte Adidas die Löschung des entsprechenden Patents und bekam vor dem Bundespatentgericht nun Recht.
Nike hat allerdings noch die Möglichkeit gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Die Konkurrenz zwischen Nike und Addidas besteht schon seit mehreren Jahrzenten. Seither versuchen die Konzerne ihren Konkurrenten durch die Anmeldung von neuen Patenten unter Druck zu setzen und die eigene Wettbewerbsposition zu stärken.