Mit Datum vom 18.02.2014 hat das Bundeskartellamt erneut Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Diesmal war es die Zuckerindustrie die sich diesen enormen Bußgeldern ausgesetzt sah. Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von rund 280 Millionen Euro an die drei großen deutschen Zuckerhersteller Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG aus Köln, Südzucker AG aus Mannheim/Ochsenfurt und Nordzucker AG aus Braunschweig, sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen.
Die gerügten Verstöße bezogen sich im Grunde auf Verarbeitungszucker für die Industrie und auf Haushaltszucker für den Endverbraucher und wurden teilweise seit Mitte der 90er Jahre praktiziert. Insbesondere sollten mit den verhängten Bußgeldern geahndet werden, dass diese Zuckerhersteller ein „Gebietskartell“ gegründet haben, was im Grunde bedeutet, dass sich diese Unternehmen dahingehen abgesprochen haben, dass jedes Unternehmen seinen Vertrieb von Zucker auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt um andere Kartellbeteiligte bei deren Vertrieb nicht zu beeinflussen. Insbesondere die Absprachen zwischen der Nordzucker AG und der Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG zielten darauf ab, hohe Zuckerpreise zu erzielen.
Diesen Absprachen ging voraus, dass ab dem Jahre 2005 die EU-Kommission schrittweise die europäische Produktionsquote für Zucker senkte, ohne jedoch den jeweiligen Unternehmen Vorgaben für die individuelle Quotenrückgabe zu machen, obwohl sich die Unternehmen Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker im Jahre 2008 unter dem Dach des deutschen Verbandes der Zuckerindustrie, über ihre zukünftigen Produktionsmengen und die entsprechende unternehmensbezogene Quotenrückgabe abgestimmt haben. Sinn und Zweck dieser Absprachen waren daher, ein Überangebot von Zucker und den daraus resultierenden Preisverfall zu verhindern. In diesem Sinne wurde überproduzierter Zucker auch eher im Ausland vertrieben als in den übrigen Gebieten Deutschlands zu verkaufen.
Durch umfassende Kooperation der Nordzucker AG im Rahmen der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt konnte die Nordzucker AG einen weitreichenden Bußgelderlass erhalten. Die Bemessung der Bußgelder aller betreffenden Unternehmen orientierte sich dabei im Rahmen von 10 % des jeweiligen Gesamtumsatzes.
Die mit Datum vom 18.02.2013 verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig, so dass gegen diese Bescheide noch Einspruch eingelegt werden kann, über den das OLG Düsseldorf entscheiden müsste.
Verfasser: Martin Engel, Rechtsanwalt