Privatpersonen und Parteien, die nicht vom Verfassungsschutz verboten sind, haben ein Recht auf ein Konto bei öffentlich- rechtlichen Instituten. Die meisten Sparkassen sind öffentlich- rechtlich und unterliegen dem Kontrahierungszwang. Privatbanken können frei ihre Geschäftspartner wählen. Ihnen steht auch frei jederzeit den Vertrag wieder zu kündigen, sofern sie – laut ABG- die Frist von 2 Monaten einhalten. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Geschäftsbeziehung gekündigt wird, wie jüngst das Beispiel der Commerzbank zeigt. Die Commerzbank kündigte fristgerecht das Konto der Kölner PR- Agentur EP Communications. Nach Aussagen der Geschäftsführerin könnte der Grund darin liegen, dass der neue Mitgeschäftsführer sein Wohnsitz in Teheran hat. Geschäftsbeziehungen mit dem Iran können nach den amerikanischen Embarovorschriften für Banken problematisch werden und Strafen nach sich ziehen.