Vertragsrecht | Aufgrund von Spekulationen über Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe konnten die Aktien der deutschen Energiekonzerne eon, RWE und Vattenfall deutliche Kursgewinne verbuchen.
Die Bundregierung hatte nach dem Reaktorunglück in Fukushima einen Großteil der deutschen Atomkraftwerke vom Netz nehmen lassen, wodurch den Stromkonzernen enorme Verluste entstanden. Diese klagten daher auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, da das Gesetz zum Ausstieg aus der Kernenergie, ihrer Meinung nach, in verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrechte eingreife. Das Bundesverfassungsgericht kündigte an bis Ende des Jahres über die Klagen zu entscheiden. Jedoch gehen Experten davon aus, dass sich der Streit um die Schadensersatzforderungen auch danach noch lange hinziehen werde.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 28.01.2015