Die von der VG Media vertretenen deutschen Zeitungsverleger habe im Streit mit dem Internet-Unternehmen Google über die Nutzung ihrer Inhalte nachgegeben. Man entschloss sich dazu Google die entgeltfreie Nutzung der eigenen Verlagsinhalte zu gestatten. Google hatte ursprünglich angekündigt künftig nur noch die Überschriften entsprechender Artikel in seiner Suche anzuzeigen und etwa auf eine Textvorschau zu verzichten. Die Entscheidung der Verlage sei jedoch nicht aus eigenem Willen gefallen, wie die VG Media in ihrer Erklärung ausführt. Vielmehr entstünde ein enormer wirtschaftlicher Druck auf die Verlage, wenn Google die Darstellung der Artikel auf diese Weise massiv reduziere. Ursprünglich wollten die Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte Google Lizenzgebühren berechnen. Google kündigte daraufhin allerdings an, nur noch die Überschrift der Inhalte in seiner Suche anzuzeigen. Die VG Media sah in diesem Verhalten Googles allerdings einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Konzerns. Das Bundeskartellamt bewertet den Sachverhalt jedoch anders: Ein Anspruch auf Lizenzgebühren der Verlage gegenüber Google ergebe sich aus dem Leistungsschutzgesetz nicht.