Die private Nutzung des Internets durch die Mitarbeiter ist für Arbeitgeber mittlerweile ein Problem. Gestattet er die private Nutzung des Firmenanschlusses, sind seine Kontrollmöglichkeiten, etwa zur Verhinde-rung von Missbrauch, stark eingeschränkt. Telekommunikationsgesetz und Fernmeldegeheimnis setzen hier enge Grenzen, da jegliche Kontrolle eine Verletzung des Fernmeldegeheimnis eine Straftat darstellt. Aus diesem Grund sind durch Kontrolle aufgedeckte Pflichtverstöße auch in einem Kündigungsverfahren in der Regel nicht gerichtsfest. Ausnahmen gibt es nur wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Arbeitsrechtler sprechen sich daher mehrheitlich für ein Verbot privater Internetnutzung am Arbeitsplatz aus, da dem Arbeitgeber hierbei eine deutlich umfangreichere Kontrollmöglichkeit eingeräumt wird.