Die modernen Einrichtungshäuser der Lutz-Gruppe sind mittlerweile überall bekannt. Im aktuellen Fall geht es um den Streit zwischen Gewerkschaftern und Firmen-leitung um einen Sozialplan für Mitarbeiter einer geschlossenen Filiale. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage ob Lutz Deutschland ein eigener Konzern ist und damit für die Mitarbeiter Sorge zu tragen hat. Aus rechtlicher Sicht ist diese Frage kompliziert, denn hinter den Möbelhäusern steht ein dichtes Geflecht aus verschieden Unternehmen. Alle Möbelhäuser gehören zur deutschen BDSK, diese wiederum ist Teil einer österreichischen Beteiligungsgesellschaft, der RAS. Doch die deutschen Mitarbeiter gehören nicht zur RAS, sie sind in Service-Gesellschaften ausgelagert. Alle umsatzgenerierenden Sparten gehören hingegen zu wieder einem anderen Teil des Unternehmens. Die Verantwortung für die Mitarbeiter sieht Verdi bei der deutschen BDSK. Bei Lutz sieht man die Verantwortung allerdings bei der zuständigen Service-Gesellschaft und diese sei nicht in der Lage die nötige Summe von 2,5 Mio. € für den von einem ehemaligen Arbeitsrichter entwickelten Sozialplan aufzuwenden. Zudem habe man keine rechtlichen Verpflichtungen, sei aber bereit eine Summe in Höhe von 1,75 Mio. bereit zu stellen.