Vertragsrecht | Viele Kreditnehmer die in den Jahren von 2002-2010 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, könnten nun durch den „Widerrufsjoker“ enorm sparen. Denn viele dieser Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufbelehrungen. Diese unwirksame Vertragsklausel führt dazu, dass der Kreditnehmer sein Darlehen ohne das Anfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen kann. Eine Umschuldung ist zum jetzigen Zinstief besonders lukrativ. Lag der Zinssatz bei den Verträgen zwischen 2005 und 2010 noch zwischen 5-6 %, verlangen die Banken aktuell weniger als 1,5 % Zinsen. Die betroffenen Kreditnehmer könnten durch eine Umschuldung zum einen ihr Darlehen wesentlich schneller zurückzahlen und zum anderen die Zinsen um mehr als die Hälfte reduzieren.
Den Banken droht nun eine Widerrufswelle. Insgesamt könnten bis zu 900.000 Kreditnehmer von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 27.01.2015