Urheberrecht, Medienrecht | Das Landgericht München hat eine Klage des Musikrechteverwerters Gema gegen die zu Google gehörende Online-Videoplattform Youtube abgewiesen. Die Klage richtete sich darauf, dass Youtube für jeden Abruf eines Musikvideos, am dem ein von der Gema vertretener Künstler die Rechte besitzt, einen Betrag in Höhe von 0,375 Cent zahlen solle. Dies sollte für Videos gelten, die Nutzer bei der Plattform hochgeladen haben.
Der Mutterkonzern Google teilte mit, dass die Richter den Status Youtubes als Hostprovider anerkannt hätten. Dadurch sei Youtube nicht für die Inhalte verantwortlich, die ein Nutzer bei der Plattform hochlädt sondern stelle vielmehr nur die technische Plattform zur Verfügung.
Die Gema hat allerdings noch die Möglichkeit vor der nächsten Instanz gegen das Urteil vorzugehen.
Informationsquelle: Spiegel online 01.07.2015