Kartellrecht |Der amerikanische Elektronikkonzern Apple hat einen mittlerweile zehn Jahre andauernden Patentrechtsstreit für sich entschieden. Die Geschworenen des Bundesgerichts in Oakland wiesen sämtliche Vorwürfe gegen Apple zurück.
Die Kläger hatten Apple vorgeworfen, dass der Musikplayer iPod von 2006 bis 2009 lediglich Musik der eigenen iTunes-Plattform abspielen konnte. Damit sei es nicht möglich Musik anderer Angebote abzuspielen und Apple habe damit ein verbotenes Kartell gebildet, so die Kläger. Das Gericht wies diese Darstellung zurück und wies daraufhin, dass es sich bei der damaligen iTunes-Version lediglich um eine Produktverbesserung gehalten habe. Zudem enthielt die Klage massive formale Fehler. So waren etwa zwei der als Kläger genannten Personen zur der fraglichen Zeit gar nicht im Besitz eines iPods. Bei Apple war man nach der Entscheidung erleichtert.
Die Kläger forderten von Apple Schadensersatz von mindestens 350 Millionen Dollar. Im schlimmsten Falle hätte Apple eine Summe von knapp einer Milliarde Dollar zahlen müssen.